Fahrtkostenabrechnung für Mitglieder

Wer für den BSC Blumberg im Rahmen seiner Vereinsarbeit mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs ist, kann die dabei entstandenen Fahrtkosten nach den geltenden Vereinsregelungen abrechnen.

Das gilt beispielsweise für Fahrten zu Wettkämpfen und Veranstaltungen, Fahrgemeinschaften sowie notwendige Besorgungen oder Anschaffungen für den Verein.

Auch Fahrten zu einem Fachgeschäft, um benötigte Vereinsmaterialien persönlich abzuholen, können darunter fallen. Entscheidend ist, dass die Fahrt im Auftrag bzw. im berechtigten Interesse des Vereins erfolgt.

Für die Abrechnung werden in der Regel Fahrtziel, Anlass der Fahrt, gefahrene Kilometer und das Datum benötigt. Die Abrechnung erfolgt über das dafür vorgesehene Formular.

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